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Neu Dokument-ID: 258584

Karl Vrba † | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Delegierung

Delegierung im Amtshaftungsverfahren

Voraussetzungen

Wird der Amtshaftungsanspruch aus einer Verfügung des Präsidenten eines Landesgerichtes oder eines Oberlandesgerichtes oder aus einem kollegialen Beschluss eines dieser Gerichtshöfe abgeleitet, die nach den Bestimmungen des AHG unmittelbar oder im Instanzenzug zuständig wären, so ist gem § 9 Abs 4 AHG ein anderes Landesgericht zur Verhandlung und Entscheidung dieser Rechtssache vom übergeordneten Gericht zu bestimmen.

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