© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 823835

Judikatur | Leitsatz

10.41 Amtshaftung für unterlassene Ausschreibung einer Universitätsprofessorenstelle?

Gemäß § 99 Abs 3 UG 2002 kann einmalig eine Anzahl von Stellen für sog „AltdozentInnen“ (§ 94 Abs 2 Z 2 UG 2002) durch Verordnung des Rektorates festgelegt werden. Die Stellen werden daraufhin nicht im Verfahren nach § 98 UG 2002 sondern im abgekürzten Berufungsverfahren vergeben. Dieses beinhaltet folgende Schritte (vgl Kucsko-Stadlmayer in Mayer, UG2.03 § 99 UG III.3.):

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Amtshaftung – Staatshaftung in unserem Shop! Zum Shop