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Dokument-ID: 1080475
15.2 Kein Amtshaftungsanspruch für Wahlwerbekosten
Politische Parteien können unter Berufung auf die Frustration aufgewendeter Geldmittel wegen rechtswidriger Vorgänge im Bereich der Wahlbehörden, die die Ungültigkeit bzw Verschiebung von Wahlvorgängen bewirkt haben, keinen Ersatz ihrer Aufwendungen im Amtshaftungsweg verlangen.