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Dokument-ID: 824332
9.31 Schadenersatzforderungen wegen Verletzung des Stellenbesetzungsgesetzes
OGH: Das Stellenbesetzungsgesetz BGBl I 1998/26 sieht eine Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung der von seinem Geltungsbereich erfassten Stellen vor. Unter diesen Geltungsbereich fällt die Bestellung von Leitungsorganen von Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, beispielsweise das AMS.