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Dokument-ID: 255947
2.6.2.3 Behandlung der Individualbeschwerde
Prüfung der Zulässigkeit
Einleitung der Prüfung: Die beim EGMR eingelangte Individualbeschwerde wird vom Präsidenten des EGMR einer Sektion zugewiesen, wobei auf eine gerechte Verteilung der Arbeitslast auf die Sektionen zu achten ist (Art 52 Abs 1 der Verfahrensordnung).