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Dokument-ID: 251076
2.6.1 Beschwerden
Das Verfahren vor dem EGMR wird durch Erhebung einer Beschwerde an diesen eingeleitet.
Die EMRK sieht zwei Arten von Beschwerden vor:
- Individualbeschwerden (Art 34 EMRK) und
- Staatenbeschwerden (Art 33 ERMK).