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Dokument-ID: 823848
10.36 Rekursrecht der betroffenen Person im Sachwalterbetreuungsverfahren
Gemäß § 275 Abs 2 ABGB hat der Sachwalter in wichtigen, die Person des Pflegebefohlenen betreffenden Angelegenheiten die Genehmigung des Gerichts einzuholen, da die Maßnahme sonst unzulässig und unwirksam ist. Gem Abs 3 leg cit gelten die §§ 214 bis 224 ABGB sinngemäß wodurch Maßnahmen im außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb – also insbesondere Liegenschaftsverkäufe – unter diese Genehmigungspflicht fallen.