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Dokument-ID: 504227
5.8 Gefährdungshaftung im Binnenschifffahrtsrecht
Das Berufungsgericht ist von dieser Rechtsprechung nicht abgewichen.
Für das deutsche Recht wird bei vergleichbarer Rechtslage die Ansicht vertreten, im Bereich der Binnenschifffahrt gebe es de lege lata keine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung (von Waldstein/Holland aaO, § 5 Rz 8; § 92a Rz 14 ff; § 92b Rz 4).