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Dokument-ID: 243937
2.7 Erziehungs- und Bildungswesen
Kindergärten
Besteht zwischen dem Rechtsträger und dem Geschädigten eine privatrechtliche Sonderbeziehung, so folgt die Haftung der beklagten Partei für das Fehlverhalten der Kindergärtnerin aus dem Titel des § 1313a ABGB auf Grundlage der Zuordnung zur Privatwirtschaftsverwaltung (OGH 30.10.1991, 1 Ob 8/91).