3.2.5 Hedley Lomas (Ireland) Ltd.
Entscheidung des EuGH vom 23.5.1996, Rs C-5/94 – Hedley Lomas (Ireland) Ltd.
Rz 25
Zu einem einem Mitgliedstaat zurechenbaren Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht auf einem Gebiet, auf dem dieser bei der Wahl seiner gesetzgeberischen Mittel über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügt, hat der Gerichtshof entschieden, dass ein solcher Schadenersatzanspruch dann anzuerkennen ist, wenn die drei Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, dass der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht.