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Dokument-ID: 1083770
14.7 Organstellung einer im Rahmen einer Schulsportwoche tätigen Betreiberin eines Hochseilparks
OGH: In Abkehr von der älteren Rechtsprechung wird nunmehr judiziert, dass auch für Klagen gegen juristische Personen des Privatrechts, die für hoheitliches Handeln in die Pflicht genommen oder beliehen wurden, der Rechtsweg gemäß § 9 Abs 5 AHG unzulässig ist.