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Dokument-ID: 1284972
2.9.9 Haftung für Medizinprodukte
Das Medizinproduktegesetz 2021 ist seit 1. Juli 2021 in Kraft. Die Aufsichts-, Überwachungs- und Informationspflichten des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) dienen nicht nur der Allgemeinheit, sondern auch dem Schutz einzelner Patienten.