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Dokument-ID: 750991
9.17 Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen einen im Strafverfahren bestellten Sachverständigen
OGH: Ein Sachverständiger wird allgemein unter der Voraussetzung, dass er schuldhaft ein unrichtiges Gutachten erstattet hat und diese Unrichtigkeit des Gutachtens in weiterer Folge den Kläger der weiteren Strafverfolgung ausgesetzt hat, schadenersatzpflichtig.