© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1191711

FORUM Media (azo) | Judikatur | Leitsatz

1.10 Haftung eines Rauchfangkehrers – Passivlegitimation und Rechtswegszulässigkeit

Von der Frage der Unzulässigkeit des Rechtswegs nach § 9 Abs 5 AHG ist die Frage zu trennen, ob dem Beklagten aufgrund seiner Organstellung die Passivlegitimation fehlt. Während die Zulässigkeit des Rechtswegs aufgrund des Sachvorbringens des Klägers zu beurteilen ist, sind für die Passivlegitimation die im Verfahren getroffenen Feststellungen maßgeblich. Die Beurteilung kann daher unterschiedlich ausfallen. Obwohl der Rechtsweg nach dem Klagsvorbringen zulässig ist, ist die Schadenersatzklage mangels Passivlegitimation abzuweisen, wenn die schädigende Handlung nach dem festgestellten Sachverhalt in einem ausreichenden Zusammenhang mit einer hoheitlichen Aufgabe steht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Amtshaftung – Staatshaftung in unserem Shop! Zum Shop