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Dokument-ID: 1080490
14.5 Erhebungspflicht der Arbeitsinspektion nach Arbeitsunfällen
OGH: Gemäß § 3 Abs 1 ArbIG ist die Arbeitsinspektion für die Überwachung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften zuständig. Der Schwerpunkt der Kontrolltätigkeit der Arbeitsinspektion liegt auf der Abstellung gesundheitsgefährdender Zustände.