Neu
Dokument-ID: 824331
9.32 Rechtsnatur des Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich
OGH: Das AMS ist ein aus der staatlichen Hoheitsverwaltung ausgegliedertes Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und gilt als öffentlich-rechtlicher Fonds bzw Körperschaft öffentlichen Rechts.