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Dokument-ID: 750746
9.20 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das System der gerichtlichen Sachverständigenbestellung
OGH: Die Tätigkeit des Sachverständigen im Ermittlungsverfahren ist seit dem Strafprozessreformgesetz 2004 der ihn bestellenden Staatsanwaltschaft funktionell zuzuordnen. Letztere ist gemäß § 3 StPO zur Objektivität verpflichtet.