© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 634641

FORUM Media (red) | Judikatur | Leitsatz

8.6 Behindertenbetreuung – Hoheitsverwaltung

Ob eine Haftung der erstbeklagten Partei nach den Grundsätzen des AHG in Betracht kommt, hängt entscheidend davon ab, ob die Betreuung des Sohnes der Klägerin in (hoheitlicher) Vollziehung der Gesetze im Sinne des § 1 Abs 1 AHG erfolgt ist. Für die Abgrenzung zwischen Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung kommt es unter anderem darauf an, ob mit dem zu beurteilenden Handeln staatlicher Verwaltungseinrichtungen typisch staatliche Aufgaben erfüllt werden, und ob dieses Verwaltungshandeln rechtstechnisch auf hoheitlicher Grundlage (Verordnung, Bescheid) beruht (s dazu nur Schragel³ § 1 AHG Rz 72 f, 75 f). Dabei sind insbesondere auch die dem Verwaltungshandeln zugrunde liegenden konkreten Rechtsvorschriften und die mit diesen verfolgten Ziele zu beachten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Amtshaftung – Staatshaftung in unserem Shop! Zum Shop