Neu
Dokument-ID: 672738
8.22 Unsachliche Vergabe von Kassenverträgen – Schadenersatz
OGH: Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs gehören Gesamtverträge zwischen den Ärztekammern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger dem Privatrecht zu. Die Ausübung des in einem solchen Gesamtvertrag vorgesehenen Vorschlagsrechts ist ebenfalls dem Privatrecht zuzuzählen. Streitigkeiten um die Kassenarztauswahl und Kassenarztzulassung sind daher vor den ordentlichen Gerichten im Zivilrechtsweg auszutragen (RIS-Justiz RS0115620).