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Dokument-ID: 985319
12.24 Amtsmissbrauch durch Missachtung der behördlichen Anzeigepflicht?
OGH: Wie bereits im Leitsatz „Amtsmissbrauch eines Gemeindebeamten: zur notwendigen Differenzierung zwischen Anweisungsbefugnis und Zahlungsvollzug“ dargestellt, erfüllte der Angeklagte mangels Fehlgebrauch einer Befugnis „in Vollziehung der Gesetze“ nicht den Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt, indem er es unterließ seinen Verdacht der Veruntreuung von Eintrittsgeldern des Hallenbades der Stadt an seine Vorgesetzten zu melden.