© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 498109

Judikatur | Leitsatz

2.15 Hemmung der Verjährungsfrist

Im vorliegenden Fall war der zum Zeitpunkt des Vorfalls 16-jährige Kläger durch einen gesetzlichen Vertreter vertreten, sodass die Verjährung seiner Ansprüche im Sinne des § 1494 ABGB, sofern auch die Voraussetzungen nach § 6 Abs 1 AHG vorlagen, zu laufen beginnen konnte. Mit 11.12.2001 wurde er volljährig; die Bestellung eines Sachwalters erfolgte erst am 30.04.2003. Zu seinen Vertretungsverhältnissen in der Zwischenzeit wurden keine Feststellungen getroffen. Sofern trotz Notwendigkeit keine Vertretung bestand, fände in der Zwischenzeit die Hemmungsvorschrift des § 1494 ABGB auf ihn Anwendung und träte mit deren allfälligem Fortfall die zweijährige Ablaufhemmung nach § 1494 ABGB ein, wovon das Berufungsgericht ausging. Während dieser Zeit, nämlich von der Aufforderung am 15.04.2004 bis zur Ablehnung der Amtshaftungsansprüche am 14.07.2004 war die Verjährung der Ansprüche des Klägers auch nach § 6 Abs 1 dritter Satz AHG gehemmt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Amtshaftung – Staatshaftung in unserem Shop! Zum Shop