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Neu Dokument-ID: 610666

FORUM Media (red) | Judikatur | Leitsatz

7.11 Namensnennung in Zeitungsbericht – Tatbestand des § 1328a ABGB erfüllt?

§ 1328a ABGB versteht sich als Ausführungsbestimmung zur Durchsetzung der in § 16 ABGB verankerten Persönlichkeitsrechte in ihrem Kernbereich der Würde des Einzelnen (Danzl in KBB³ § 1328a Rz 2 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien). Geschütztes Rechtsgut der Norm ist allerdings allein die Privatsphäre.

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