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Karl Vrba † | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Finanzverwaltung

Zollwachebeamte, Diebstähle aus einem Zolllager

Der Bund haftet aus dem Titel der Amtshaftung für den Schaden, den uniformierte Zollwachebeamte unter Ausnützung ihrer dienstlichen Stellung durch Diebstähle aus einem Zolllager zugefügt haben, da der Staat den äußeren Anschein gegen sich gelten lassen muss (OGH 15.7.1981, 1 Ob 19/81 = SZ 54/109).

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