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Dokument-ID: 498971
3.5 Rechtliche Zurechnung der ÖBB Postbus GmbH
§ 59 Abs 2 KFG normiert als Ausnahmetatbestand von der allgemeinen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung drei Fälle: 1. das Fahrzeug steht im Besitz des Bundes oder anderer Gebietskörperschaften oder 2. im Besitz von Unternehmungen, die von Gebietskörperschaften unter ihrer Haftung betrieben werden oder 3. es handelt sich um Fahrzeuge von Verkehrsunternehmungen im ausschließlichen Eigentum des Bundes.