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Neu Dokument-ID: 823831

Judikatur | Leitsatz

10.40 Unfall bei Schlepplift – Organstellung des Liftwarts, Schülertransporte als hoheitliche Tätigkeit?

Unterrichts- und Erziehungsarbeit ist nach stRsp und Lehre eine hoheitliche Tätigkeit. Organstellung haben (juristische und natürliche) Personen, die hoheitliche Aufgaben besorgen. Dabei haben alle mit der Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben verbundenen Verhaltensweisen, die einen hinreichend engen inneren und äußeren Zusammenhang zu der Aufgabe aufweisen, selbst Hoheitscharakter. Für Private bedeutet dies, dass sie auch dann Organstellung haben können, wenn sie selbst keine Hoheitsakte setzen. So wurde die Organstellung in der Judikatur etwa im Fall eines Tennislehrers der Sportwoche und eines Unternehmen, welches mit der Durchführung einer Kajak-Woche beauftragt war, bejaht.

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