10.43 Beamtenstatus von Gemeinderatsmitgliedern
OGH: Der Entscheidung des OGHs liegt ein Urteil eines Schöffengerichts zugrunde, der den Bürgermeister einer Gemeinde wegen Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit und einen Zweiten wegen der Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung für schuldig erkennt. Die zweite Person hatte beim Bau einer Garage der entsprechenden Baubewilligung zu wider gehandelt, während der Bürgermeister von dem Umstand Erkenntnis erhalten hatte, von der Bezirkshauptmannschaft als Aufsichtsbehörde auch zur Stellungnahme aufgefordert wurde, es jedoch als Baubehörde 1. Instanz pflichtwidrig unterlassen hat, eine Bestrafung der Verwaltungsübertretung nach der Bauordnung vorzunehmen und für die Beseitigung des rechtswidrig errichteten Bauwerks Sorge zu tragen. Stattdessen hatte er in der Gemeinderatssitzung darauf gedrängt, die bestehende Baubewilligung zu ändern, was auch geschah, und erhielt dafür im Gegenzug von Bauherrn der bewilligungslosen Garage eine für die Anrainer kostenlose Bepflasterung von Parkflächen.