18.20 Amtshaftungsansprüche für Verdienstentgang wegen falscher Eintragungen im Strafregister?
OGH: Die endgültige Strafnachsicht wurde fälschlich nicht in das Strafregister eingetragen, sodass dort Verurteilungen trotz Ablaufs der Tilgungsfrist weiterhin aufschienen. Es liegt aber eine Verletzung der Erkundigungsobliegenheit des Klägers vor, weil der Kläger trotz Bedenken gegen die ihm im Rahmen einer nachfolgenden Strafverhandlung bekannt gewordene, weiterhin bestehende Eintragung der Vorverurteilungen die Angelegenheit nicht mit seinem damaligen Verteidiger besprach und insbesondere nicht auf erfolgte endgültige Strafnachsicht hinwies. Das Klagebegehren wurde daher wegen Verjährung abgewiesen.