5.6 Rechtsnatur von Rundschreiben
Entscheidend ist ihr hinreichend enger innerer und äußerer Zusammenhang zu einer bestimmten hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Materie. Ist ein nach Sachgesichtspunkten gegebener Zusammenhang zu einer hoheitlichen Materie zu bejahen, sind alle mit deren Erfüllung verbundenen – auch rein tatsächlichen – Verhaltensweisen (etwa Rundschreiben) einheitlich solche in Vollziehung der Gesetze (RIS-Justiz RS0049948; 1 Ob 18/06p). Zutreffend zeigt der Revisionswerber auf, dass das Rundschreiben mit der hoheitlichen Tätigkeit der beklagten Partei, nämlich der Vollziehung des steiermärkischen Tierzuchtgesetzes 1993 in engem Zusammenhang steht: