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Dokument-ID: 985210
12.32 Prüfer iSd Arbeitsmittelverordnung kein hoheitlich handelndes Organ
OGH: Die beklagte Vermieterin einer Hubarbeitsbühne – welche bei Benutzung des Mieters aufgrund einer defekten Schweißnaht brach, weshalb der Mieter schwere Verletzungen davontrug – konnte den Beweis erbringen, dass sie an der mangelnden Betriebssicherheit kein Verschulden traf.