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Dokument-ID: 824302
10.28 Amtshaftung für die unterlassene lückenlose Überwachung eines suizidgefährdeten Patienten?
Der Vollzug in Krankenanstalten, insbesondere Beschränkungenund Behandlungen im Vollzug, unterliegt der Amtshaftung. Somit kann ein Amtshaftungsanspruchfür Schäden geltend gemacht werden, die durch schuldhaftes, rechtswidriges undkausales Organverhalten im Vollzug entstehen.