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Dokument-ID: 498054
2.4 Gerichtliche Zulässigkeitsprüfung von Unterbringungen
Wurde ein Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsbeschränkung gestellt, die Unterbringung aber vor der Erstanhörung aufgehoben, so ist über die Zulässigkeit der Unterbringung eine abschließende rückschauende Feststellung zu treffen.