Neu
Dokument-ID: 824313
10.18 Verfolgungsjagd – Haftung für Verfolgungsschäden
Bei der Verletzung eines Organs der Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung einer verdächtigen Person stellt sich die Frage, inwiefern diese für die dabei erlittenen Schäden einzustehen hat. Da es keine Pflicht gibt sich den Polizeibehörden zu stellen, kann eine Flucht auch nicht als Grundlage für eine zivilrechtliche Haftung für die Verfolgungsschäden abgeleitet werden.