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Dokument-ID: 498689
2.25 Rauchfangkehrer als Organ iSd § 1 Abs 2 AHG
Gegen dieses kann der Geschädigte den Ersatz des vom ihm in Vollziehung des Gesetzes zugefügten Schadens im ordentlichen Rechtsweg nicht geltend machen (§ 9 Abs 5 AHG).