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Karl Vrba † | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Begriff „Staatshaftung“

Bei dem hier untersuchten Komplex der Staatshaftung handelt es sich um die Beantwortung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen einem einzelnen Bürger Schadenersatzansprüche gegen einen Mitgliedstaat der EU zustehen, wenn letzterer – im weitesten Sinn – Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht begeht.

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