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Dokument-ID: 243559
3.4 Gerichtsstandsordination
Den Zuständigkeitsvorschriften des AHG fehlt es für einen im Ausland verwirklichten Amtshaftungstatbestand an Anknüpfungsmomenten für ein örtlich zuständiges Gericht. Dies war beispielsweise bei der Tötung eines ausländischen Botschafters durch den österreichischen Botschafter bei einer Staatsjagd im Ausland der Fall (EvBl 1982/138).