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Dokument-ID: 1284956
2.2.6 Exekutions-, Insolvenz- und Grundbuchsverfahren
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Ein anwaltlich nicht vertretener Ersteher darf grundsätzlich auf die Auskunft des Exekutionsrichters vertrauen, eine Liegenschaft lastenfrei zu erhalten. Er muss nicht selbst sämtliche Gläubigerforderungen im Meistbotsverteilungsbeschluss kontrollieren (OGH 23.11.2004, 1 Ob 298/03k).