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Dokument-ID: 504174
4.18 Ermessensmissbrauch bei Besetzung einer Funktion
Maßgeblich für die Zulässigkeit des Rechtswegs sind der Sachantrag und das anspruchsbegründende Sachvorbringen (Ballon in Fasching/Konecny2 § 1 JN Rz 72; Mayr in Rechberger3 Vor § 1 JN Rz 6). Die vom Erstgericht hinsichtlich des Feststellungsbegehrens (zutreffend) bezweifelte Schlüssigkeit des Klagebegehrens ist hingegen als inhaltliche Voraussetzung für eine Klagsstattgebung nicht relevant (vgl Ballon aaO, Rz 75).