© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 246110

Karl Vrba † | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.15 Konsumentenschutz

Die Information von Verbrauchern ist eines der zentralen Anliegen der nationalen Konsumentenschutzpolitik und zugleich ein von der EU im Rahmen ihrer Verbraucherpolitik verfolgtes vordringliches Ziel. In Österreich existieren zahlreiche Einrichtungen, die der Verbraucherinformation dienen. Neben dem Verein für Konsumentenschutz und den von den Kammern zur Verfügung gestellten Einrichtungen wird von den zuständigen Bundesministerien informiert, sei es in Form von Berichten, Anfragebeantwortungen und medialer Öffentlichkeitsarbeit. Es werden speziellen Aufgaben der Konsumenteninformation wahrgenommen, die sich aus dem Bundesministeriengesetz und dem Auskunftspflichtgesetz ergeben. Der Zweck des Konsumentenschutzes ist vor allem darin zu sehen, Konsumenten bei allen Arten von bei der Vertragsabwicklung auftretenden Problemen außergerichtlich – also schon im Vorfeld etwaiger Rechtsstreitigkeiten – zu informieren und zu beraten und insofern den gerichtlichen Verbraucherschutz zu ergänzen. Auch standardisierte Auskünfte finden im Auskunftsgesetz ihre Grundlage und bezieht sich der Auskunftsanspruch des Konsumenten auf eine der Sache nach inhaltlich richtige Information.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Amtshaftung – Staatshaftung in unserem Shop! Zum Shop