4.10 Vorabentscheidungsverfahren Jahr 2007
Auslegung der Art 28 und 30EG
LG Klagenfurt 24.5.2007, 28 Cg 14/04a
1. „Stellt eine Regelung eines Mitgliedstaates, wonach der Vertrieb von Silberschmuck in der Form des Aufsuchens von Privatpersonen zum Zwecke des Vertriebs und Sammelns von Bestellungen auf Silberschmuck mit einem Wert im Einzelfall von höchstens EUR 40,– [wohl gemeint: verboten ist], eine Beschränkung des freien Warenverkehrs im Sinne der Artikel 28, 30 EGV dar, wenn der Marktzugang für Gemeinschaftswaren nur durch zusätzliche Belastungen dieser Waren mit Kosten für die Änderung der Vertriebsstruktur und Veränderung und Erweiterung des Sortiments möglich ist?