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Neu Dokument-ID: 008499

Judikatur | Entscheidung

3.2.11 Kremzow

GZ: Rs C-299/95 | Gericht: EuGH vom 29.05.1997

Entscheidung des EuGH vom 29.5.1997, Rs C-299/95 – Kremzow

Die Grundrechte, insbesondere Artikel 5 und 6 EMRK gehören zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat.

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