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Dokument-ID: 1177056
18.25 Ist die Weitergabe zwangsweise abgenommener Tiere durch den Tierverwahrer der Hoheitsverwaltung zuzurechnen?
OGH: Die Weitergabe bzw das Anbot zur Weitergabe steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwahrung und den – die amtliche Verwahrung beendenden – Akten der Rückstellung nach § 37 Abs 3 TSchG bzw des (rechtskräftigen) Verfalls nach § 37 Abs 3 iVm § 40 TSchG.