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Neu Dokument-ID: 908110

Judikatur | Leitsatz

11.21 Amtshaftung wegen willkürlichem Verhalten einer Weiterbestellungskommission nach dem Ausschreibungsgesetz (AusG)

OGH: Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport bestellt den Leiter der Sektion III auf 5 Jahre befristet. Am Ende der Befristung hat die Weiterbestellungskommission ein Gutachten zu erstellen, in welchem dargelegt werden soll, inwieweit der Leiter geeignet ist, weiterhin beschäftigt zu werden.

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