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Dokument-ID: 824303
10.27 Amtshaftung für Testamentsmanipulationen des Verlassenschaftskurators?
Schäden, die aufgrund von rechtswidrigem, schuldhaftem undkausalem Organverhalten entstehen, unterliegen der Amtshaftung. Nicht derAmtshaftung unterliegt allerdings Verhalten, welches „bei Gelegenheit“ derAusführung der Verpflichtung eines Organs gesetzt wird.