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Dokument-ID: 824333
9.30 Fiskalgeltung der Grundrechte (Anlassfall: Verletzung des Stellenbesetzungsgesetzes durch das AMS)
OGH: Das AMS als privatrechtlich agierende Körperschaft unterliegt aufgrund ihrer staatlichen Trägerstruktur der Grundrechtsbindung via Fiskalgeltung (7 Ob 299/00x; Holoubek, Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen der Ausgliederung, Privatisierung und Beleihung, ÖZW 2000, 33 [39]), sodass es bei der Anwendung des StellenbesetzungsG wegen der Grundrechtsbindung das Sachlichkeitsgebot zu beachten hat.