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Dokument-ID: 917355
11.17 Amtshaftung der Gemeinde für die Baulandwidmung hochwassergefährdeter Flächen
OGH: Nach dem NÖ Raumordnungsgesetz 1976 wurden Flächenwidmungspläne von den Gemeinden im Rahmen der Hoheitsverwaltung erlassen. Deren Änderung erfolgte somit in Vollziehung der Gesetze und stellte eine Maßnahme der Hoheitsverwaltung dar, deren Fehlerhaftigkeit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs 1 AHG zu einer Haftung des Rechtsträgers führt.