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Dokument-ID: 988721
12.20 Amtshaftungsrechtliche Folgen der Verletzung der Entscheidungspflicht
OGH: Amtshaftungsansprüche setzen ein rechtswidriges und schuldhaftes Organverhalten voraus. Maßgeblich für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist, ob die Entscheidung bzw das Verhalten auf einer bei pflichtgemäßer Überlegung vertretbaren Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung beruhte. Dies gilt auch für das Verhalten, mit der Fällung einer Entscheidung noch zuzuwarten, also für die Unterlassung einer Entscheidung.