EU-Zustellverordnung (EuZVO)
ANHANG I
ANTRAG AUF ZUSTELLUNG VON SCHRIFTSTÜCKEN |
Referenznummer: …
1. ÜBERMITTLUNGSSTELLE
1.1. Name/Bezeichnung:
1.2. Anschrift:
1.2.1. Straße und Hausnummer/Postfach:
1.2.2. PLZ und Ort:
1.2.3. Staat:
1.3. Tel.
1.4. Fax (*)
1.5. E-Mail (*):
2. EMPFANGSSTELLE:
2.1. Name/Bezeichnung:
2.2. Anschrift:
2.2.1. Straße und Hausnummer/Postfach:
2.2.2. PLZ und Ort:
2.2.3. Staat:
2.3. Tel.
2.4. Fax (*)
2.5. E-Mail (*):
3. ANTRAGSTELLER
3.1. Name/Bezeichnung:
3.2. Anschrift:
3.2.1. Straße und Hausnummer/Postfach:
3.2.2. PLZ und Ort:
3.2.3. Staat:
3.3. Tel. (*)
3.4. Fax (*)
3.5. E-Mail (*):
4. EMPFÄNGER
4.1. Name/Bezeichnung:
4.2. Anschrift:
4.2.1. Straße und Hausnummer/Postfach:
4.2.2. PLZ und Ort:
4.2.3. Staat:
4.3. Tel. (*)
4.4. Fax (*)
4.5. E-Mail (*):
4.6. Personenkennziffer oder Sozialversicherungsnummer oder gleichwertige Kennnummer/Kennnummer des Unternehmens oder gleichwertige Kennnummer (*):
5. VERFAHREN DER ZUSTELLUNG
5.1. Gemäß den Rechtsvorschriften des Empfangsmitgliedstaats:
5.2. Gemäß folgendem besonderen Verfahren:
5.2.1. Falls dieses Verfahren der Zustellung mit dem Recht des Empfangsmitgliedstaats unvereinbar ist, soll die Zustellung nach seinem Recht erfolgen:
5.2.1.1. Ja
5.2.1.2. Nein
6. ZUZUSTELLENDES SCHRIFTSTÜCK
6.1. Art des Schriftstücks:
6.1.1. gerichtlich
6.1.1.1. schriftliche Vorladung
6.1.1.2. Urteil
6.1.1.3. Rechtsmittel
6.1.1.4. sonstiger Art
6.1.2. außergerichtlich
6.2. Datum oder Frist, nach dem/der die Zustellung nicht mehr erforderlich ist (*):
… (Tag) … (Monat) … (Jahr)
6.3. Sprache des Schriftstücks:
6.3.1. Original (BG, ES, CS, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV, sonstige Sprache):
6.3.2. Übersetzung (*) (BG, ES, CS, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV, sonstige Sprache):
6.4. Anzahl der Anlagen:
7. RÜCKSENDUNG EINER ABSCHRIFT DES SCHRIFTSTÜCKS ZUSAMMEN MIT DER BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ZUSTELLUNG (Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007)
7.1. Ja (in diesem Fall ist das zuzustellende Schriftstück zweifach zu übersenden)
7.2. Nein
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Geschehen zu: …
am: …
Unterschrift und/oder Stempel: …
(*) Angabe freigestellt.
Referenznummer der Übermittlungsstelle: …
Referenznummer der Empfangsstelle: …
EMPFANGSBESTÄTIGUNG |
Diese Bestätigung ist auf schnellstmöglichem Weg und so bald wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von sieben Tagen nach Eingang des Schriftstücks zu übermitteln. |
8. TAG DES EINGANGS:
Geschehen zu: …
am: …
Unterschrift und/oder Stempel: …
Referenznummer der Übermittlungsstelle: …
Referenznummer der Empfangsstelle: …
BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE RÜCKSENDUNG DES ANTRAGS UND DES SCHRIFTSTÜCKS |
Der Antrag und das Schriftstück sind sofort nach Eingang zurückzuschicken. |
9. GRUND FÜR DIE RÜCKSENDUNG
9.1. Der Antrag fällt offensichtlich nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung:
9.1.1. Das Schriftstück betrifft nicht Zivil- oder Handelssachen
9.1.2. Die Zustellung erfolgt nicht von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat
9.2. Aufgrund der Nichtbeachtung der erforderlichen formellen Voraussetzungen ist die Zustellung nicht möglich:
9.2.1. Das Schriftstück ist nicht mühelos lesbar
9.2.2. Die zur Ausfüllung des Formblatts verwendete Sprache ist unzulässig
9.2.3. Das empfangene Schriftstück stimmt mit dem versandten Schriftstück inhaltlich nicht genau überein
9.2.4. Sonstiges (genaue Angaben):
9.3. Das Verfahren der Zustellung ist mit dem Recht des Empfangsmitgliedstaats nicht vereinbar (Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007)
Geschehen zu: …
am: …
Unterschrift und/oder Stempel: …
Referenznummer der Übermittlungsstelle: …
Referenznummer der Empfangsstelle: …
BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE WEITERLEITUNG DES ANTRAGS UND DES SCHRIFTSTÜCKS AN DIE ZUSTÄNDIGE EMPFANGSSTELLE |
Der Antrag und das Schriftstück wurden an die folgende, örtlich zuständige Empfangsstelle weitergeleitet: |
10. ZUSTÄNDIGE EMPFANGSSTELLE
10.1. Name/Bezeichnung:
10.2. Anschrift:
10.2.1. Straße und Hausnummer/Postfach:
10.2.2. PLZ und Ort:
10.2.3. Staat:
10.3. Tel.
10.4. Fax (*)
10.5. E-Mail (*):
Geschehen zu: …
am: …
Unterschrift und/oder Stempel: …
(*) Angabe freigestellt.
Referenznummer der Übermittlungsstelle: …
Referenznummer der zuständigen Empfangsstelle: …
EMPFANGSMITTEILUNG DER ÖRTLICH ZUSTÄNDIGEN EMPFANGSSTELLE AN DIE ÜBERMITTLUNGSSTELLE |
Diese Mitteilung ist auf schnellstmöglichem Weg und so bald wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von sieben Tagen nach Eingang des Schriftstücks zu übermitteln. |
11. TAG DES EINGANGS
Geschehen zu: …
am: …
Unterschrift und/oder Stempel: …
Referenznummer der Übermittlungsstelle: …
Referenznummer der Empfangsstelle: …
BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ZUSTELLUNG BZW. NICHTZUSTELLUNG VON SCHRIFTSTÜCKEN |
Die Schriftstücke werden so rasch wie möglich zugestellt. Konnte die Zustellung nicht binnen einem Monat nach Eingang vorgenommen werden, teilt die Empfangsstelle dies der Übermittlungsstelle mit (gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007) |
12. DURCHFÜHRUNG DER ZUSTELLUNG
12.1. Tag und Ort der Zustellung:
12.2. Das Dokument wurde
12.2.1. gemäß dem Recht des Empfangsmitgliedstaats zugestellt, und zwar
12.2.1.1. übergeben
12.2.1.1.1. dem Empfänger persönlich:
12.2.1.1.2. einer anderen Person:
12.2.1.1.2.1. Name:
12.2.1.1.2.2. Anschrift:
12.2.1.1.2.2.1. Straße und Hausnummer/Postfach:
12.2.1.1.2.2.2. PLZ und Ort:
12.2.1.1.2.2.3. Staat:
12.2.1.1.2.3. Beziehung zum Empfänger:
Familienangehöriger … Angestellter … Sonstiges …
12.2.1.1.3. am Wohnsitz des Empfängers
12.2.1.2. auf dem Postweg zustellt
12.2.1.2.1. ohne Empfangsbestätigung
12.2.1.2.2. mit der beigefügten Empfangsbestätigung
12.2.1.2.2.1. des Empfängers:
12.2.1.2.2.2. einer anderen Person:
12.2.1.2.2.2.1. Name:
12.2.1.2.2.2.2. Anschrift:
12.2.1.2.2.2.2.1. Straße und Hausnummer/Postfach:
12.2.1.2.2.2.2.2. PLZ und Ort:
12.2.1.2.2.2.2.3. Staat:
12.2.1.2.2.2.3. Beziehung zum Empfänger:
Familienangehöriger … Angestellter … Sonstiges …
12.2.1.3. in anderer Art und Weise zugestellt (bitte genaue Angabe):
12.2.2. in folgender besonderer Art und Weise zugestellt (bitte genaue Angabe):
12.3. Der Empfänger des Schriftstücks wurde schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass er die Entgegennahme des Schriftstücks verweigern kann, wenn es weder in einer Sprache, die er versteht, noch in einer Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Zustellungsortes abgefasst ist oder wenn dem Schriftstück keine Übersetzung in einer dieser Sprachen beigefügt ist.
13. MITTEILUNG GEMÄSS ARTIKEL 7 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG (EG) Nr. 1393/2007
Die Zustellung konnte nicht binnen einem Monat nach Eingang des Schriftstücks vorgenommen werden.
14. VERWEIGERUNG DER ANNAHME
Der Empfänger verweigerte die Annahme des Schriftstücks aufgrund der verwendeten Sprache. Das Schriftstück ist dieser Bescheinigung beigefügt.
15. GRUND FÜR DIE NICHTZUSTELLUNG DES SCHRIFTSTÜCKS
15.1. Wohnsitz nicht bekannt
15.2. Empfänger unbekannt
15.3. Das Schriftstück konnte nicht vor dem Datum bzw. innerhalb der Frist nach Nummer 6.2 zugestellt werden.
15.4. Sonstiges (bitte angeben):
Das Schriftstück ist dieser Bescheinigung beigefügt.
Geschehen zu: …
am: …
Unterschrift und/oder Stempel: …