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Dokument-ID: 747397
Artikel 38A
Verfahrensordnung EGMR
Artikel 38A
Prüfung von Verfahrensfragen
Von der Kammer zu entscheidende Verfahrensfragen werden gleichzeitig mit der Prüfung der Rechtssache beraten, wenn der Kammerpräsident nichts anderes bestimmt.