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Neu Dokument-ID: 747400

Vorschrift

Verfahrensordnung EGMR

Inhaltsverzeichnis

Artikel 41
Reihenfolge bei der Behandlung der Beschwerden

idF BGBl. III Nr. 43/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.11.1998

Beschwerden werden in der Reihenfolge behandelt, in der sie für die Prüfung reif sind. Die Kammer oder ihr Präsident kann jedoch beschließen, eine bestimmte Beschwerde vorrangig zu behandeln.