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Dokument-ID: 741367
5.2 Akteneinsicht
Das subjektive Recht des Beschuldigten auf Akteneinsicht iSd § 49 Z 3 StPO bildet sein fundamentales Verfahrensrecht und Verteidigungsrecht und gehört zum Grundsatz des fairen Verfahrens gem dem Art 6 Abs 3 EMRK.